Landessynode – Fundament für Vielfalt
von Redaktion EKASuR
18.01.2023
Mark v. Campenhausen, Biologe; ich bin seit einem Jahr Mitglied des Ausschusses für Kirchenordnung und Rechtsfragen. Seit vier Jahrenvertrete ich mit anderen unseren Kirchenkreis auf der Landessynode.
Der Sachverstand in meinem Ausschuss wird von den Juristen aus allen Arbeitsbereichen beigetragen, die Lebens-Erfahrung der anderen hat einen großen Einfluss auf die Ergebnisse. Mich fasziniert immer wieder die Vielfalt innerhalb unserer Kirche. In einigen Beratungen wird
offensichtlich, dass die Verhältnisse, die die Einen für selbstverständlich halten, für andere völlig unbekannt sind. Mal weist ein Gefängnispfarrer auf die Wichtigkeit von Vergeben und Vergessen hin. Mal geht es um die Form der Taufe in verschiedenen Kirchen.
Dieses Jahr ist die Erneuerung der Kirchenordnung eine der großen Aufgaben. Das ist sozusagen die Verfassung unserer Kirche. Natürlich soll inhaltlich alles so bleiben, wie es war. Der Text soll kürzer werden. Regelungen, die keinen Verfassungsrang haben, sollen aus der bisherigen Kirchenordnung in untergeordnete Gesetze verschoben werden.
Bei den Beratungen fallen Dinge auf, an die bisher keiner gedacht hatte. So ist die Taufformel in reformiert und lutherisch geprägten Gemeinden unterschiedlich. Wie soll das nun in unserer Verfassung stehen? Die Vielfalt in unserer Kirche soll erhalten bleiben. Wir suchten lange nach den passenden Formulierungen. Die Feinheiten werden in den nachgeordneten Gesetzen stehen. Diese werden im Laufe dieses Jahres beraten und im nächsten Jahr der Landessynode zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kirchenordnung scheint weit weg zu sein vom kirchlichen Leben in unseren Gemeinden und unserem Kirchenkreis. Für unsere Rechtsordnung und Regeln ist sie so wichtig wie ein ordentliches Fundament für ein Haus. Und auf ordentlichem Fundament können Häuser in verschiedenen Stilen gebaut werden.
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