Wahlurne, in die ein Stimmzettel geworfen wird.
© Anna-Luisa Hortien / fundus-medien.de

Demokratie bewahren: Was Gemeindeversammlungen jetzt mit den Presbyteriumswahlen zu tun haben

von Nastassja Lotz

16.02.2024

Für viele Kirchengemeinden wird bei den anstehenden Wahlen einiges neu. Das betrifft insbesondere die Rolle der Gemeindemitglieder.


Dieses Jahr ist bei den Presbyteriumswahlen vom 18. Februar einiges anders als sonst. Nicht nur ist jetzt erstmals eine digitale Wahl möglich – es gilt auch, sich mit der besonderen Situation in Gemeinden auseinanderzusetzen, in denen sich weniger oder genauso viele Kandidierende finden wie Positionen zu besetzen sind. Im Kirchenkreis An Sieg und Rhein ist das im Wahljahr 2024 in 20 von 28 Gemeinden der Fall.

Eine verzwickte Situation

Während es selten an Kandidat*innen für politische Ämter mangelt, sieht das in einigen Kirchengemeinden anders aus. Um mehr Personen für Presbyter*innenämter zu begeistern, arbeitet die Landeskirche mit den Gemeinden kontinuierlich Hand in Hand. Trotzdem gestaltet sich das vielerorts schwierig. Es stellt sich die Frage, wie jetzt konkret vorgegangen werden kann, um rechtzeitig zu den Wahlen eine gute Lösung zu finden. Die Antwort auf diese Frage liegt in der neuen Funktion der Gemeindeversammlung als Wahlinstanz.

Der nächste Schritt in der Demokratisierung

Bisher wurde in Fällen, in denen es weniger oder genauso viele Kandidat*innen wie offene Ämter gab, einfach vorgegangen: der Kreissynodalvorstand (KSV) hob die Personen ins Amt. Das ändert sich jetzt. In einer Gemeindeversammlung kommen Gemeindemitglieder zusammen, um über diese Kandidat*innen zu entscheiden. Keine Person kann nun ein Amt bekleiden, ohne von ihrer Gemeinde gewählt worden zu sein.

 

Wahllokal
© Anna-Luisa Hortien / fundus-medien.de

 

Wie genau funktioniert das?

Eine solche Gemeindeversammlung muss mindestens zweimal vor der Gemeinde durch eine Kanzelabkündigung beim Gottesdienst angekündigt werden. Zusätzlich wird beispielsweise durch den Gemeindebrief oder Schaukasten darauf aufmerksam gemacht. Wer die einfache Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält, ist gewählt.

Doch was geschieht, wenn Kandidierende nicht die ausreichenden Stimmen erhalten? Hier ergeben sich zwei mögliche Szenarien:

  1. Die Gemeinde hat die erforderliche Mindestanzahl an Presbyter*innen gewählt.

Diese Zahl variiert je nach Größe der Gemeinde. Das Presbyterium kann sich gegebenenfalls auf die Anzahl der gewählten Personen verkleinern oder eigenständig Gemeindemitglieder nachberufen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, sich an die bisherigen Wahlvorschläge zu halten. Jedoch birgt es potenzielle Probleme und Kritik, wenn das Presbyterium gegen den Willen der Wählerschaft handelt und nicht gewählte Personen dennoch nachberuft.

  1. Die Mindestanzahl an Presbyter*innen wird nicht erreicht.

Wenn sich bereits im Vorlauf zur Wahl weniger Kandidat*innen finden lassen als die Mindestanzahl erfordert oder nicht ausreichend Presbyter*innen in der Gemeindeversammlung gewählt werden, muss dies dem KSV gemeldet werden. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Wahl um bis zu ein Jahr zu verschieben.

Warum sollte ich überhaupt zur Gemeindeversammlung gehen?

Die Gemeindeversammlung erfüllt eine neue Funktion in der Presbyteriumswahl. Auch wenn es bedauerlich ist, dass nicht in allen Gemeinden klassische Presbyteriumswahlen möglich sind, stellt die Wahl in der Gemeindeversammlung einen Fortschritt im Vergleich zur bisherigen Bestätigung durch den KSV dar. Jede abgegebene Stimme trägt dazu bei, die demokratische Teilhabe innerhalb der Gemeinde zu stärken und sicherzustellen, dass die gewählten Vertreter*innen die breite Palette der Gemeindemitglieder repräsentieren – auch dann, wenn die Auswahl kleiner ist als erhofft.

Doch nicht nur für die Wähler*innen ist die Teilnahme wichtig. Auch für die Kandidierenden ist es von Bedeutung zu wissen, dass sie nicht ohne Weiteres ein für die Gemeinschaft wichtiges Amt belegen können. Es ist entscheidend, dass sich Kandidat*innen einer kritischen Betrachtung unterziehen und demokratisch bestätigt werden. Der Wahlprozess muss transparent und für alle Gemeindemitglieder nachvollziehbar sein.

So wird nichts über die Köpfe der Gemeindemitglieder hinweg entschieden. Vielmehr stellt die Gemeindeversammlung sicher, dass die Stimmberechtigten auch dort, wo keine klassische Presbyteriumswahl stattfinden kann, maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft ihrer Gemeinde haben.

 

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