Am Abschiebeterminal: Mert Sayim und Judith Fisch von der Abschiebebeobachtung der Diakonie RWL. Foto: Christoph Bild / Diakonie RWL

Abschiebebeobachtung – Rechtsgrundlage fehlt immer noch

von Anna Neumann

18.06.2026

Abschiebung um jeden Preis - das darf nicht sein. Das sagten sich einst die Erfinder der unabhängigen Abschiebebeobachtung. Jetzt gibt es die Abschiebeobachtung der Diakonie RWL seit 25 Jahren.


Der Tod eines Asylantragstellers während einer Abschiebemaßnahme 1999 wurde zum  Ausgangspunkt für die Gründung des „Forums Flughäfen“ in NRW. Seit Sommer 2001 sind Abschiebungsbeobachter*innen am Flughafen Düsseldorf unterwegs. Im typischerweise öffentlich unzugänglichen Abschiebevorgang übernehmen die Diakonie-Mitarbeitenden das unabhängige Monitoring.

Sie sorgen für eine gewisse Transparenz, dokumentieren wiederkehrende Problemlagen, erreichen strukturelle Verbesserungen. Ganz konkret hat die Abschiebebeobachtung beispielsweise dies bewirkt: Abgeschobene erhalten heute wenigstens ein Handgeld.

Aber bis dato fehlt eine verbindliche Rechtsgrundlage für Abschiebebeobachtung, monieren die Evangelische Kirche im Rheinland und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) in ihrer gemeinsamen Erklärung anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Abschiebebeobachtung.

Außerdem brauche es unabhängigen Zugang in allen Phasen von Abschiebung: bereits im Vorfeld, während des Zugriffs, auf der Fahrt zum Flughafen und auf dem Flug. Drittens fordern Kirche und Diakonie die finanzielle Absicherung der Abschiebebeobachtung.