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Kreissynode (2): Kita-Finanzierung kritisiert, Synodalbeauftragte gewählt, Haushalt aufgestellt

von Anna Neumann

07.11.2021

Sie hat die unterschiedlichen Kita-Trägeranteile in NRW kritisiert, ihre Synodalbeauftragten gewählt und den Haushalt 2022 verabschiedet - ein Blick auf die Beschlüsse der Kreissynode.


Kitas: Kritik an unterschiedlichen Trägeranteilen

Die Eigenanteile von kirchlichen Trägern von Kindertagesstätten müssen reduziert werden. Dies fordert die Kreissynode An Sieg und Rhein. Gemeint sind die Trägeranteile in Nordrhein-Westfalen. Dort zahlen kirchliche Träger deutlich mehr als andere. Dagegen wendet sich der Beschluss, der auf einen Antrag des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen zurückgeht. 

Kirchliche Träger haben über zehn Prozent der Kita-Kosten selbst zu begleichen – somit „je nach Größe der Einrichtung sehr große Summen“, die die evangelischen Gemeinden belasten, wie Superintendentin Almut van Niekerk in der Beratung der Kreissynode erklärte. Sie berichtete, dass einzelne Kommunen den Gemeinden entgegenkommen und die Belastung reduzieren, andere auf der gesetzlichen Regelung bestehen. 

Die Unterscheidung zwischen „reichen“ und „armen“ Trägern, die es nur in Nordrhein-Westfalen gebe, sei ein Ärgernis, erklärte Oberkirchenrätin Henrike Tetz, die Leiterin der Abteilung Erziehung und Bildung und somit zuständig für Kita-Fragen, zum anderen Kirchenkreisbegleiterin für den Evangelischen Kirchenkreis An Sieg und Rhein von Seiten der Kirchenleitung. Tetz betonte, dass die Landeskirche weiter daran arbeitet, in dieser Sache „politisch nach vorn zu kommen“. 

Synodalbeauftragte neu gewählt

Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises An Sieg und Rhein hat ihre Synodalbeauftragten neu bzw. wieder gewählt. Turnusgemäß wurden Frauen und Männer bestimmt, die für bestimmte Themen direkt ansprechbar sind – im ganzen Kirchenkreis. Gottesdienst, Kindergottesdienst, Kirchenmusik, Konfirmandenarbeit oder Archivpflege – wer hierzu Fragen hat, wendet sich an die jeweils gewählte Person. Auch für Christentum und Islam und für Christentum und Judentum gibt es Synodalbeauftragte. Insgesamt sind 35 Beauftragungen vorgesehen.

Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet

Der Haushalt für das kommende Jahr 2022 ist beschlossene Sache: Die Kreissynode hat den entsprechenden Beschluss gefasst; und das Haushaltsrecht ist vornehme Aufgabe des Kirchenparlaments. Präzise gesagt sind es vier Haushalte: für den Kirchenkreis selber, für die Diakonie An Sieg und Rhein, für das Evangelische Jugendwerk Sieg • Rhein • Bonn und für das Kita-Referat. Demnach kann kann auf Kirchenkreisebene insgesamt nächstes Jahr mit 19, 2 Millionen Euro geplant werden. Nach intensiver Diskussion wurde auch über die Umlage entschieden: Sie wird im Haushaltsjahr 22,56 Prozent betragen – das ist der Anteil am Nettokirchensteueraufkommen, der an die Kirchenkreisebene geht. Gut zu wissen: Die Kirchensteuereinnahmen gehen prinzipiell an die Gemeinden – der Kirchenkreis finanziert sich aus der Umlage.

Kooperation mit zwei Nachbarkirchenkreisen: Satzungsänderung zugestimmt

Der Evangelische Kirchenkreis An Sieg und Rhein stimmt der neuen Satzung der Vereinigten Kreissynodalvorstände (VKSV) zu. Damit soll bei folgenreichen Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein, etwa wenn Aufgaben oder der Budgetschlüssel geändert werden sollten. Mit der Zustimmung der Kreissynode kommt die Satzung auf den Weg – wenn auch die beteiligten Nachbarkirchenkreise entsprechend zustimmen. Durch den Zusammenschluss – geleitet von den VKSV – organisieren die drei Kirchenkreise Bonn, Bad Godesberg-Voreifel sowie An Sieg und Rhein mehrere Aufgaben gemeinsam: das Schulreferat, das vor allem Fortbildung für diejenigen anbieten, die an Schulen Religionsunterricht erteilen; die psychologische Beratung, die Notfallseelsorge, die Gehörlosenseelsorge und die Fachberatung für Kindertagesstätten.

Antrag an Landeskirche: Gemischte Finanzierung bei gemischter Supervision

Supervision von Gemeinde-Teams, in denen Menschen aus dem Pfarrdienst und Menschen aus anderen Berufen zusammen arbeiten, sollten künftig gemischt finanziert werden. Diese Forderung, beschlossen von der Kreissynode An Sieg und Rhein, richtet sich an die landeskirchliche Ebene. Das verstehe wer will: Supervision für Pfarrer*innen bezahlt die Landeskirche komplett, für andere null. Das führt bislang dazu, dass in gemischten Teams nicht einmal der Anteil für die Pfarrer*innen übernommen wurde. Der Änderungsvorschlag – er wird der Landessynode als Antrag zugehen – sieht folgenden Kompromiss vor: Gemischte Supervision wird gemischt bezahlt. Den Pfarranteil übernimmt die Landeskirche, den Rest die Ortsgemeinde.

Neuer Vorsitzender des Nominierungsausschusses

Pfarrer Thomas Weckbecker (40) ist neuer Vorsitzender des Nominierungsausschusses. Dazu wählte ihn die Kreissynode. Der Wahlscheider Gemeindepfarrer ist somit Nachfolger von Pfarrer Albi Roebke, der einfaches Mitglied des Nominierungsausschusses bleibt, ohne aber in Zeitnot zu geraten, wenn Vorsitzendenaufgaben anstehen, die mit seinen Pflichten als Notfallseelsorger nicht zu leisten sind. 

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